Wenn reguläre Angebote nicht mehr greifen, braucht es ein Setting, das standhält. Wayve bietet Einzelpädagogische Maßnahmen (EPM) mit und ohne familiengerichtlichen Beschluss – transparent, fachlich und verlässlich.
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Wir melden uns binnen 24 Stunden.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Kinder und Jugendliche, die das Jugendhilfesystem immer wieder an seine Grenzen bringen, brauchen kein weiteres Überbrückungsangebot. Sie brauchen ein Setting, das wirklich passt und das auch in schwierigen Momenten hält. Genau das ist unsere Aufgabe.
Intensive 1:1-Begleitung nach § 35 SGB VIII für junge Menschen, die im Gruppenkontext nicht erreichbar sind. Freiwillige Teilnahme, individuelles Konzept, verlässliche Bezugsperson.
Mehr erfahren →Für Jugendliche mit einer familiengerichtlichen Genehmigung zur freiheitsentziehenden Unterbringung. Wir führen Konzepte mit abgestufter Sicherheit durch – aus eigenem Personal, ohne Subunternehmer.
Mehr erfahren →Individuelle Begleitung im Schulalltag für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Klare Kommunikation mit Schule, Eltern und Jugendamt.
Mehr erfahren →Viele Träger meiden Maßnahmen mit familiengerichtlichem Beschluss. Der Aufwand ist höher, die Fälle komplizierter, die Anforderungen an Konzept und Personal deutlich größer. Wir sehen das anders.
Der Jugendliche nimmt freiwillig an der Maßnahme teil. Das Jugendamt bewilligt die Hilfe nach § 35 SGB VIII, der junge Mensch und seine Erziehungsberechtigten stimmen zu. Das ist der Regelfall in der EPM-Landschaft.
Dieses Setting funktioniert gut, wenn die Kooperationsbereitschaft vorhanden ist – auch wenn sie schwankend sein kann. Unser Konzept ist auf genau diese Situationen ausgerichtet: Beziehungsaufbau vor Kontrolle, Mitbestimmung als pädagogisches Mittel.
Wenn das Familiengericht gemäß § 1631b BGB die Unterbringung eines Minderjährigen genehmigt, liegt eine freiheitsentziehende Maßnahme vor. Das passiert, wenn erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und ein freiwilliges Setting nicht ausreicht, um den jungen Menschen zu schützen.
Wayve hält dafür Konzepte mit abgestuften Sicherheitsstrukturen vor. Sicherheitsbegleitung kommt ausschließlich aus unserem eigenen, pädagogisch geschulten Personal – kein Subunternehmer, kein externer Wachdienst. Das entspricht den Vorgaben der gemeinsamen Arbeitshilfe von LVR-Landesjugendamt Rheinland und LWL-Landesjugendamt Westfalen (Stand Januar 2026) und schützt die Würde der Jugendlichen.
In einer Welt, in der viele dieser Jugendlichen gelernt haben, dass Erwachsene verschwinden – Betreuer, Einrichtungen, Konzepte – ist Verlässlichkeit das wirksamste pädagogische Mittel. Wir erscheinen. Wir halten, was wir zusagen. Wir machen das auch dann, wenn es schwierig wird.
Wayve wurde 2026 von drei Geschäftsführern gegründet, die diesen Bereich kennen: Timo Paffen, Oliver Misch und Luca Rossetti. Kein Übernahme-Vehikel, kein aufgeblasener Verbund. Ein junges Unternehmen mit klarer fachlicher Haltung – angesiedelt in Bonn, tätig bundesweit.
Echte Expertise, keine guten Absichten allein. Pädagogische Konzepte, die einer Überprüfung standhalten.
Offene Kommunikation mit Jugendamt, Familiengericht und allen Beteiligten. Kein Versteckspiel.
Jugendliche entscheiden mit – soweit möglich und rechtlich vorgesehen. Selbstbestimmung als Ziel.
Jeder Mensch verdient es, gesehen zu werden. Auch wenn er das System herausfordert.
Wir wissen, dass Jugendämter oft unter Zeitdruck stehen. Deshalb halten wir den Prozess so kurz wie möglich und kommunizieren klar, was als nächstes passiert.
Per Formular oder Telefon. Kurze Fallbeschreibung, Art der Maßnahme, Ihre Kontaktdaten. Das reicht für den ersten Schritt.
Wir prüfen die Anfrage und melden uns mit einer ersten Einschätzung. Wenn wir passen, besprechen wir die nächsten Schritte. Wenn nicht, sagen wir das offen.
Gemeinsam mit dem zuweisenden Jugendamt klären wir den Bedarf. Bei Maßnahmen mit Beschluss stimmen wir das Setting mit Ihnen und ggf. dem Familiengericht ab.
Nach Abstimmung aller Beteiligten und Vorlage der notwendigen Beschlüsse und Hilfepläne beginnt die Betreuung. Die Bezugsperson ist von Tag eins an dabei.
Unser Sitz ist Bonn, unsere Reichweite ist Deutschland. Ob Köln, Hamburg oder München – wenn das Setting für den Fall passt, ist der Standort kein Hindernis. Auch Aufnahmen auf Grundlage eines familiengerichtlichen Beschlusses aus anderen Bundesländern sind möglich.
Jetzt Platzanfrage stellenWenn ein Fall dringend ist, rufen Sie an. Wir sind erreichbar.
0228 / 90 245 171 info@wayve-jugendhilfe.deJugendämter aus ganz NRW können bei uns eine Platzanfrage stellen. Wir sind in Bonn ansässig, nehmen aber Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet auf – auch auf Grundlage eines Beschlusses aus einem anderen Bundesland.
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Eine Einzelpädagogische Maßnahme ist eine intensive Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Situation im Gruppenkontext nicht erreichbar sind. Sie richtet sich an junge Menschen mit multiplen Belastungen, wiederholen Brüchen im Hilfesystem oder stark ausgeprägten selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen. Das Betreuungsverhältnis ist 1:1, das Konzept wird individuell entwickelt.
§ 1631b BGB regelt die Unterbringung von Minderjährigen, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Das Familiengericht muss diese Unterbringung genehmigen – in der Regel dann, wenn erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und ein freiwilliges Setting nicht ausreicht. Wayve bietet Maßnahmen an, die auf Grundlage eines solchen Beschlusses durchgeführt werden. Das erfordert spezielle Konzepte, klare Schutzstrukturen und eigenes, pädagogisch geschultes Sicherheitspersonal.
Ja. Unser Sitz ist Bonn, unsere Aufnahme ist bundesweit. Wir arbeiten mit Jugendämtern aus ganz Deutschland zusammen, auch wenn ein familiengerichtlicher Beschluss aus einem anderen Bundesland vorliegt. Bei länderübergreifenden Maßnahmen klären wir die Zuständigkeitsfragen vorab mit Ihnen.
Auf eine Platzanfrage melden wir uns binnen 24 Stunden. Wie schnell die Aufnahme dann tatsächlich beginnen kann, hängt vom Fall ab: Maßnahmen ohne Beschluss können oft schnell anlaufen, sobald Hilfeplan und Bewilligung vorliegen. Maßnahmen mit Beschluss benötigen zusätzlich die rechtsgültige familiengerichtliche Genehmigung, was den Zeitraum verlängern kann. In dringenden Fällen begleiten wir das Verfahren aktiv.
Drei Dinge: Erstens nehmen wir Maßnahmen mit Beschluss an, weil wir die Kapazitäten und die Konzepte dafür haben – viele andere Träger lehnen das ab. Zweitens stammt unser Sicherheitspersonal aus dem eigenen Team, wir setzen keinen externen Wachdienst ein. Drittens hat unser gesamtes Personal ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen, das wir regelmäßig aktualisieren. Und wir orientieren uns an der gemeinsamen Arbeitshilfe von LVR und LWL-Landesjugendamt (Stand Januar 2026) – nicht weil wir müssen, sondern weil das der Standard sein sollte.