Duisburg ist mit rund 500.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt NRWs und hat eine der ausgeprägtesten sozialen Belastungslagen im Ruhrgebiet. Der ASD arbeitet in Bezirksstellen dezentral. Wayve nimmt Platzanfragen aus Duisburg für EPM und Schulbegleitung entgegen.
Duisburg ist die westlichste Großstadt des Ruhrgebiets und grenzt direkt an den Niederrhein. Das Jugendamt Duisburg organisiert seinen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) über dezentrale Außenstellen in den Bezirksrathäusern der sieben Stadtbezirke – Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Stadtmitte, Rheinhausen und Süd. Die ASD-Teams übernehmen Beratungs- und Hilfeangebote nach §§ 27 ff. SGB VIII und koordinieren stationäre Hilfen für Kinder und Jugendliche aus ihrem jeweiligen Stadtbezirk. Platzanfragen für Einzelpädagogische Maßnahmen werden über den zuständigen Stadtbezirks-ASD eingeleitet.
Duisburg steht für eine der extremsten sozialen Polarisierungen in Deutschland. Während Stadtteile wie Buchholz oder Rahm vergleichsweise stabil sind, gehören Stadtteile wie Hochfeld, Marxloh oder Bruckhausen zu den am stärksten sozial belasteten Gebieten in ganz NRW. Kinderarmut, Suchtproblematiken in Familien, migrationsbezogene Belastungen und eine hohe Dichte an Kindeswohlgefährdungen prägen den Alltag vieler Jugendamts-Fachkräfte in Duisburg. Das Fallaufkommen in der stationären Erziehungshilfe ist entsprechend hoch – und der Bedarf an spezialisierten Einzelbetreuungen regelmäßig größer als das lokale Angebot.
Wayve nimmt die Fälle aus Duisburg an, für die die lokale und regionale Trägerlandschaft keine geeignete Antwort hat. Für Jugendliche aus stark belasteten Duisburger Stadtteilen ist ein Ortswechsel nach Bonn – rund 150 Kilometer entfernt – pädagogisch oft der entscheidende erste Schritt: Abstand vom Umfeld, Abstand von Dynamiken, die sich über Jahre verfestigt haben, und ein neuer Kontext, in dem Beziehungsarbeit überhaupt möglich wird.
Duisburg liegt im Zuständigkeitsbereich des LWL-Landesjugendamts Westfalen in Münster. Wayve holt für Sicherheitseinsätze die schriftliche Zustimmung des LWL-LJA ein und arbeitet nach der gemeinsamen Arbeitshilfe von LWL und LVR (Stand Januar 2026).
Das Amtsgericht Duisburg als Familiengericht genehmigt freiheitsentziehende Unterbringungen nach § 1631b BGB für das Stadtgebiet. Wayve nimmt Maßnahmen auf Grundlage von Duisburger Beschlüssen an. Gerade in Duisburg, wo die Komplexität vieler Fälle und die Häufigkeit von Vorläufer-Maßnahmen hoch ist, sind Beschlüsse nach § 1631b BGB keine Ausnahme. Wir kennen diese Fälle und haben die Konzepte dafür.
ASD in sieben Stadtbezirken, Bezirksrathäuser als Außenstellen
Duisburg liegt im Zuständigkeitsbereich des LWL-Landesjugendamts Westfalen, 48133 Münster. Wayve holt die schriftliche LJA-Zustimmung vor jedem Sicherheitseinsatz ein.
ASD aus allen sieben Duisburger Stadtbezirken – Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Zum AnfrageformularFür Jugendliche aus Duisburg ist der Ortswechsel nach Bonn oft mehr als Logistik – er ist ein pädagogischer Neustart außerhalb eines der sozial belastetsten urbanen Räume in NRW.
1:1-Betreuung nach § 35 SGB VIII. Individuelles Konzept, verlässliche Bezugsperson, regelmäßiger Austausch mit dem zuständigen Stadtbezirks-ASD.
Mehr zu EPM →Freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1631b BGB. LWL-Zustimmung, eigenes Sicherheitspersonal, abgestufte Konzepte ohne Subunternehmer.
Mehr →Nach § 35a SGB VIII. Individuelle Begleitung im Schulalltag, koordiniert mit Duisburger Schulen, Eltern und dem ASD.
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