Hamburg · 7 Bezirke · Fachamt Jugend- und Familienhilfe · bundesweite Aufnahme

Platzanfrage EPM Hamburg – Einzelpädagogische Maßnahmen für den ASD der Hamburger Bezirksämter

Hamburg organisiert Jugendhilfe über sieben Bezirksämter mit je eigenem Fachamt Jugend- und Familienhilfe. Der ASD ist stadtteilbezogen tätig. Wayve nimmt Platzanfragen aus allen Hamburger Bezirken für EPM und Schulbegleitung entgegen – Rückmeldung binnen 24 Stunden.

Hamburger Jugendhilfestruktur und Wayve

EPM Hamburg – was Fachkräfte des ASD wissen müssen

Hamburg ist ein Stadtstaat mit sieben Bezirken, die jeweils ein eigenes Fachamt Jugend- und Familienhilfe betreiben. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist in jedem Bezirk die zentrale Anlaufstelle für Familien in Belastungs- und Krisensituationen. Der ASD arbeitet stadtteilbezogen an mehreren Standorten pro Bezirk – die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Sorgeberechtigten. Er bewilligt und vermittelt Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII, leitet stationäre Maßnahmen ein und begleitet Hilfeplanverfahren.

Die sieben Hamburger Bezirke mit ihrem ASD sind: Hamburg-Mitte (inkl. Billstedt, Wilhelmsburg, Veddel), Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord (fünf ASD-Standorte), Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Jeder Bezirk hat mehrere stadtteilbezogene ASD-Teams. Platzanfragen für stationäre und intensive Einzelhilfen werden über das jeweils zuständige ASD-Team eingeleitet und begleitet.

Hamburg hat bekanntermaßen in Stadtteilen wie Billstedt, Wilhelmsburg, Harburg oder Steilshoop strukturelle Belastungslagen, die sich im Fallaufkommen der Jugendhilfe widerspiegeln. Für Jugendliche aus diesen Stadtteilen ist eine intensive Einzelbetreuung in einem anderen Bundesland – rund 430 Kilometer von Bonn entfernt – oft der einzige Weg, aus einem sozialen Umfeld herauszukommen, das Eskalation begünstigt. Wayve bietet diese Aufnahme und hält dabei engen Austausch mit dem beauftragenden ASD-Team.

Hamburg hat keine dem LVR oder LWL vergleichbare Landesjugendamtsstruktur. Die übergeordnete Fachaufsicht liegt bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BGSD) und dem ihr nachgeordneten Amt für Familie. Für Maßnahmen mit familiengerichtlichem Beschluss nach § 1631b BGB sind die Hamburger Amtsgerichte (Familiengericht) zuständig, je nach Stadtteil z. B. das AG Hamburg-Altona, AG Hamburg-Bergedorf oder das AG Hamburg-Mitte. Wayve nimmt Maßnahmen auf Grundlage aller Hamburger Beschlüsse an und koordiniert die notwendigen Abstimmungen.

Hamburgspezifische Besonderheit: dezentrale Träger-Kooperation

Hamburg hat eine ausgeprägte Tradition der Träger-Kooperation im ASD-Umfeld. Viele Bezirke arbeiten mit festen Trägernetzwerken zusammen. Wayve versteht sich als bundesweiter Ergänzungsträger für die Fälle, die das lokale Hamburger Netzwerk nicht abdecken kann – insbesondere hochintensive Einzelmaßnahmen mit Sicherheitsstruktur, die im Hamburger Trägermarkt selten sind.

  • Platzanfragen aller sieben Hamburger Bezirks-ASD-Teams
  • EPM nach § 35 SGB VIII – freiwillig und mit Beschluss nach § 1631b BGB
  • Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII
  • Hamburger Bezirksstruktur bekannt – ASD im Fachamt Jugend- und Familienhilfe
  • Eigenes Sicherheitspersonal, Sachkundenachweis § 34a GewO
  • Erweitertes Führungszeugnis gesamtes Personal
  • Rückmeldung binnen 24 Stunden

ASD Hamburg – Struktur

Sieben Bezirksämter · Fachamt Jugend- und Familienhilfe

  • Hamburg-Mitte · Altona · Eimsbüttel · Hamburg-Nord
  • Wandsbek · Bergedorf · Harburg
  • ASD stadtteilbezogen, mehrere Standorte je Bezirk
  • Zuständigkeit nach Wohnort der Sorgeberechtigten
  • Hilfen zur Erziehung: §§ 27 ff. SGB VIII
  • Kontakt über hamburg.de/jugendamt je Bezirk

Aufsichtsstruktur Hamburg

Kein LVR/LWL – Hamburger Landesstruktur über die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BGSD). Familiengerichte: AG Hamburg-Mitte, AG Altona, AG Bergedorf etc. Wayve koordiniert für alle Hamburger Beschlüsse.

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ASD aus Billstedt, Harburg, Wandsbek oder einem anderen Hamburger Bezirk – Rückmeldung binnen 24 Stunden.

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Leistungen für Hamburg

Unser Angebot für Fachkräfte des ASD Hamburg

EPM ohne Beschluss · Hamburg

1:1-Betreuung nach § 35 SGB VIII. Ortswechsel nach Bonn als pädagogisch sinnvoller Neustart. Regelmäßiger Austausch mit dem beauftragenden ASD-Bezirksteam.

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EPM mit Beschluss · Hamburg

Auf Grundlage von Beschlüssen Hamburger Familiengerichte nach § 1631b BGB. Eigenes Sicherheitspersonal, transparenter Prozess, klare Exitstrategie.

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Schulbegleitung · Hamburg

Nach § 35a SGB VIII. Individuelle Begleitung, Koordination mit Hamburger Schulen, Eltern und dem zuständigen ASD-Bezirksteam.

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Platzanfrage für das Jugendamt Hamburg

ASD aus Hamburg-Mitte, Harburg, Wandsbek oder einem anderen Bezirk – stellen Sie Ihre Anfrage. Wir antworten binnen 24 Stunden inhaltlich.