§ 35 SGB VIII · Bonn · bundesweit

Einzelpädagogische Maßnahmen (EPM) in Bonn und bundesweit

Intensive Einzelbetreuung für Kinder und Jugendliche, die mit Gruppenangeboten nicht mehr erreichbar sind. Wayve bietet EPM mit und ohne familiengerichtlichen Beschluss – fachlich fundiert, nach LVR/LWL-Arbeitshilfe 2026, mit eigenem Personal.

Was ist eine EPM?

Wenn Gruppenkontext nicht mehr geht

Manche Kinder und Jugendlichen sind im Jugendhilfesystem angekommen, nachdem sie eine Einrichtung nach der anderen durchlaufen haben. Heimunterbringungen, die gescheitert sind. Maßnahmen, die abgebrochen wurden. Beziehungen, die immer wieder aufgebrochen sind. Irgendwann hat das Hilfesystem für sie keine passende Antwort mehr – außer einer: intensive, individuelle Einzelbetreuung.

Eine Einzelpädagogische Maßnahme (EPM) nach § 35 SGB VIII ist genau das. Kein Gruppenhaus, keine wechselnden Schichten ohne Gesicht. Stattdessen: eine Bezugsperson, ein individuell entwickeltes Konzept, ein Setting, das auf den konkreten Menschen zugeschnitten ist. Das Betreuungsverhältnis ist 1:1, in intensiven Phasen auch engmaschiger.

Wayve wurde mit dem Ziel gegründet, genau diese Fälle zu übernehmen. Nicht als letztes Mittel, das halbherzig umgesetzt wird, sondern als eigentliche Kernaufgabe. Wir nehmen die Jugendlichen an, die andere ablehnen – weil sie das Konzept und das Personal haben, das es dafür braucht.

Rechtsgrundlage

Einzelpädagogische Maßnahmen werden als Hilfe zur Erziehung nach § 35 SGB VIII gewährt. Das Jugendamt entscheidet im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII über Art, Umfang und Zielsetzung der Hilfe. Die Kosten trägt der zuständige Jugendhilfeträger.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche mit multiplen Belastungen, biografischen Brüchen und ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, die im Gruppenkontext nicht erreichbar sind. Häufig haben sie mehrere Maßnahmen hinter sich, die gescheitert sind – nicht weil sie hoffnungslos sind, sondern weil das Setting nie wirklich gepasst hat.

Unser Ansatz

Wie wir eine EPM gestalten

Kein Konzept von der Stange. Wir entwickeln das Setting gemeinsam mit dem Jugendamt, der Fachkraft und – soweit möglich – mit dem jungen Menschen selbst.

Individuelle Konzeptentwicklung

Vor der Aufnahme entwickeln wir gemeinsam mit dem Jugendamt ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept. Darin sind Ziele, Methoden, Sicherheitsstruktur, Tagesstruktur und Meilensteine festgelegt. Das Konzept ist kein Dokument für die Schublade, sondern wird laufend angepasst.

Verlässliche Bezugsperson

Der wichtigste Baustein jeder EPM ist die Beziehung. Eine feste Bezugsperson, die präsent ist, die bleibt und die zuverlässig erscheint – auch wenn der Jugendliche alles daran setzt, diese Beziehung zu testen. Das ist kein romantisches Konzept, sondern das wirksamste pädagogische Werkzeug in diesem Setting.

Abgestufte Sicherheitsstruktur

Wo erforderlich, halten wir Konzepte mit Sicherheitsbegleitung vor – aus eigenem, pädagogisch geschultem Personal. Kein externer Wachdienst, kein Subunternehmer. Das ist uns wichtig, weil Sicherheit und Pädagogik in diesem Setting keine getrennten Zuständigkeiten sein dürfen.

Enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Wir berichten regelmäßig, transparent und ohne Beschönigung. Das Jugendamt ist eingebunden – nicht als Kontrollinstanz, die man auf Abstand hält, sondern als Partner, der für das Kind Verantwortung trägt. Wir halten, was wir im Hilfeplan vereinbaren.

Mitbestimmung als Grundhaltung

Jugendliche entscheiden mit – soweit möglich und rechtlich vorgesehen. Das ist keine Nettigkeit, sondern pädagogische Überzeugung. Wer gelernt hat, dass seine Meinung nie zählt, wird kein Vertrauen zu einer Einrichtung aufbauen, die ihn nicht fragt.

Qualitätsstandards nach LVR/LWL-Arbeitshilfe

Wayve orientiert sich eng an den Vorgaben der gemeinsamen Arbeitshilfe von LVR-Landesjugendamt Rheinland und LWL-Landesjugendamt Westfalen (Stand Januar 2026). Das betrifft Konzeptanforderungen, Personalqualifikation, Schutzkonzepte und den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Das gesamte Personal verfügt über ein erweitertes Führungszeugnis.

Zwei Varianten

EPM mit und ohne familiengerichtlichen Beschluss

Wayve hält für beide Varianten eigene Konzepte vor. Der Unterschied ist nicht nur juristisch, sondern pädagogisch und strukturell grundlegend.

Ohne Beschluss

Freiwillige Einzelpädagogische Maßnahme

Der Regelfall in der EPM-Landschaft. Der Jugendliche und seine Erziehungsberechtigten stimmen der Maßnahme zu. Das Jugendamt bewilligt die Hilfe nach § 35 SGB VIII. Die Teilnahme ist freiwillig – was bedeutet, dass der Beziehungsaufbau und die Kooperationsbereitschaft des jungen Menschen im Mittelpunkt stehen.

Das klingt einfacher als es ist. Viele dieser Jugendlichen haben gelernt, Erwachsene und Institutionen auf Abstand zu halten. Die freiwillige Teilnahme bedeutet also nicht, dass das Setting unkompliziert ist. Es bedeutet, dass wir ohne freiheitsentziehende Mittel arbeiten – und trotzdem halten müssen.

  • Hilfe nach § 35 SGB VIII
  • Zustimmung der Beteiligten erforderlich
  • Individuelles Betreuungskonzept
  • Berichtswesen und Hilfeplanung
  • Bundesweite Aufnahme möglich
Qualitätsstandards

Was Jugendämter von uns erwarten können

Jugendamts-Fachkräfte, die eine EPM anfragen, tragen Verantwortung. Sie wählen einen Träger aus, dem sie einen jungen Menschen anvertrauen, der oft schon viele schlechte Erfahrungen gemacht hat. Wir nehmen diese Verantwortung ernst.

Das bedeutet konkret: transparente Kommunikation, auch wenn es schwierig wird. Regelmäßige, ehrliche Berichte. Keine Verschleierung von Vorfällen. Und eine klare Aussage, wenn ein Fall unsere Möglichkeiten übersteigt – lieber frühzeitig als zu spät.

Darüber hinaus entsprechen unsere Qualitätsstandards den Vorgaben der LVR/LWL-Arbeitshilfe 2026. Das gesamte Personal verfügt über ein erweitertes Führungszeugnis, das regelmäßig aktualisiert wird. Unsere Konzepte werden nicht einmalig erstellt und dann vergessen, sondern kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.

Erweitertes Führungszeugnis – gesamtes Personal
Konzepte nach LVR/LWL-Arbeitshilfe 2026
Eigenes Sicherheitspersonal – kein Subunternehmer
Rückmeldung auf Platzanfragen binnen 24 Stunden
Transparentes Berichtswesen und Hilfeplanung
Bundesweite Aufnahme – auch länderübergreifend
Häufige Fragen

Fragen zur Einzelpädagogischen Maßnahme

Eine Einzelpädagogische Maßnahme ist eine intensive 1:1-Betreuung nach § 35 SGB VIII für Kinder und Jugendliche, die aufgrund massiver Belastungen, biografischer Brüche oder stark ausgeprägter selbst- oder fremdgefährdender Verhaltensweisen im Gruppenkontext nicht erreichbar sind. Das Betreuungssetting ist individuell auf den jungen Menschen zugeschnitten. Eine fest zugeordnete Bezugsperson begleitet ihn dauerhaft und baut eine tragfähige Beziehung als Grundlage aller weiteren pädagogischen Arbeit auf.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, bei denen das Jugendamt im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII eine Einzelpädagogische Maßnahme als geeignete und notwendige Hilfe zur Erziehung festgestellt hat. Voraussetzung ist in der Regel, dass bisherige Angebote wie Heimerziehung oder Gruppenangebote nicht ausgereicht haben oder nicht geeignet waren. Das Jugendamt trägt die Kosten über Entgeltvereinbarungen mit dem Träger.

Bei einer EPM ohne Beschluss nimmt der Jugendliche freiwillig an der Maßnahme teil. Das Jugendamt bewilligt die Hilfe, alle Beteiligten stimmen zu. Bei einer EPM mit Beschluss hat das Familiengericht gemäß § 1631b BGB eine freiheitsentziehende Unterbringung genehmigt – weil erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und ein freiwilliges Setting nicht ausreicht. Das erfordert spezielle Konzepte und eigenes Sicherheitspersonal. Wayve bietet beide Varianten an.

Ja. Wayve ist in Bonn ansässig, nimmt aber Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet auf. Auch länderübergreifende Maßnahmen auf Grundlage eines familiengerichtlichen Beschlusses aus einem anderen Bundesland sind möglich. Die Zuständigkeitsfragen klären wir vorab gemeinsam mit dem anfragenden Jugendamt.

Nach Eingang der Anfrage melden wir uns binnen 24 Stunden. In einem ersten Gespräch mit dem zuweisenden Jugendamt klären wir, ob das Setting passt. Bei Eignung folgen Konzeptabstimmung, Hilfeplanung und Aufnahmevorbereitung. Bei Maßnahmen mit Beschluss begleiten wir das Verfahren aktiv und stimmen die notwendigen Schritte mit Ihnen ab.

Die Kosten werden durch das zuständige Jugendamt getragen und über Entgeltvereinbarungen mit dem Träger geregelt. Die Höhe hängt von der Intensität des Betreuungssettings und der erforderlichen Sicherheitsstruktur ab. Wayve legt die Kostenstruktur transparent gegenüber dem Jugendamt dar – keine versteckten Positionen, keine Überraschungen nach der Aufnahme.

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