Gelsenkirchen liegt im Herzen des Ruhrgebiets und hat strukturell mit einem der höchsten Hilfebedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe in NRW zu tun. Die Bezirkssozialarbeit (BSA) des ASD ist erster Ansprechpartner. Wayve nimmt Platzanfragen für EPM und Schulbegleitung entgegen – Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Gelsenkirchen ist eine der am stärksten sozial belasteten Großstädte in NRW. Die Kinderarmut ist strukturell hoch, die Fallzahlen in der Erziehungshilfe entsprechend. Der Allgemeine Städtische Sozialdienst (ASD) mit seiner Bezirkssozialarbeit (BSA) arbeitet wohnortnah und ist für Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII zuständig. Die BSA-Teams beraten Familien, leiten stationäre Hilfen ein und begleiten Hilfeplanverfahren. Platzanfragen für intensive Einzelhilfen – einschließlich EPM – laufen über die BSA.
Die strukturellen Verhältnisse in Gelsenkirchen machen deutlich, warum Einzelpädagogische Maßnahmen keine Seltenheit sind: Jugendliche, die in Stadtteilen wie Bismarck, Schalke oder Horst aufgewachsen sind, kommen häufig mit multiplen Belastungen – Armut, Sucht in der Herkunftsfamilie, frühe Gewalterfahrungen, Schulabbrüche. Wenn Gruppenheime nicht mehr funktionieren, braucht es ein Setting, das sich ausschließlich um einen Menschen kümmert. Wayve ist dafür da.
Für Jugendliche aus Gelsenkirchen ist ein Ortswechsel nach Bonn mit rund 130 Kilometern Entfernung oft das, was wirklich Neustart bedeutet. Das Ruhrgebiet als sozialer Raum ist dicht – Peers, Suchtmittel, alte Muster sind überall präsent. Bonn bietet die Distanz, die viele dieser Jugendlichen brauchen, um Beziehungsarbeit überhaupt zuzulassen. Wayve begleitet diesen Übergang aktiv, hält das anfragende Jugendamt laufend auf dem Laufenden und erscheint zu Hilfeplankonferenzen.
Gelsenkirchen liegt im Zuständigkeitsbereich des LWL-Landesjugendamts Westfalen in Münster. Der ASD-Leiter des Jugendamts Gelsenkirchen ist laut LWL-Jugendamtsverzeichnis Björn Rosigkeit. Für Sicherheitseinsätze bei Maßnahmen mit Beschluss holt Wayve die schriftliche Zustimmung des LWL-LJA ein.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen ist für Unterbringungsgenehmigungen nach § 1631b BGB zuständig. Wayve nimmt Maßnahmen auf Grundlage von Gelsenkirchener Beschlüssen an. Gerade in Gelsenkirchen, wo die Fallkomplexität häufig hoch ist und vorherige freiwillige Maßnahmen oft gescheitert sind, ist ein Beschluss nach § 1631b BGB keine Seltenheit. Wir kennen diese Dynamik und haben die Konzepte dafür.
ASD mit Bezirkssozialarbeit (BSA), wohnortnah organisiert
Gelsenkirchen liegt im Zuständigkeitsbereich des LWL-Landesjugendamts Westfalen, 48133 Münster. Wayve holt die schriftliche LJA-Zustimmung vor jedem Sicherheitseinsatz ein.
BSA Gelsenkirchen oder andere Einrichtungen im Stadtgebiet – wir antworten inhaltlich binnen 24 Stunden.
Zum AnfrageformularFür Jugendliche aus Gelsenkirchen bedeutet der Ortswechsel nach Bonn echter Abstand – vom Umfeld, von eingefahrenen Mustern, von einem sozialen Netz, das Eskalation oft begünstigt hat.
1:1-Betreuung nach § 35 SGB VIII. Individuelles Konzept, verlässliche Bezugsperson, enger Austausch mit der BSA des Jugendamts Gelsenkirchen.
Mehr zu EPM →Auf Grundlage eines Beschlusses des AG Gelsenkirchen nach § 1631b BGB. LWL-Zustimmung, eigenes Sicherheitspersonal, abgestufte Konzepte ohne Subunternehmer.
Mehr →Nach § 35a SGB VIII. Individuelle Unterstützung im Schulalltag, koordiniert mit Gelsenkirchener Schulen, Eltern und der BSA.
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