§ 35a SGB VIII · Bonn · bundesweit

Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII – individuelle Unterstützung im Schulalltag

Wayve begleitet Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung gezielt im Schulalltag. Wir koordinieren mit Schule, Eltern und Jugendamt – und bauen Beziehungen auf, die tragen.

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII – was dahintersteckt

Schule ist für viele Kinder selbstverständlich. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung kann der Schulalltag hingegen zur täglichen Überforderung werden – durch soziale Anforderungen, Strukturwechsel, Reizüberflutung oder den Umgang mit Mitschülern und Lehrkräften, der ohne Unterstützung nicht gelingt. Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII setzt genau dort an.

Eine Schulbegleitperson begleitet das Kind oder den Jugendlichen im Unterricht, unterstützt bei der Strukturierung des Schultags, hilft in Konfliktsituationen und ermöglicht schulische Teilhabe, die ohne diese Unterstützung nicht möglich wäre. Das ist kein Nachhilfeangebot – es ist eine Eingliederungshilfe, die auf die spezifische Beeinträchtigung des Kindes zugeschnitten ist.

Wayve bietet Schulbegleitung als eigenständige Leistung und in Kombination mit Einzelpädagogischen Maßnahmen an. Die Begleitung findet in enger Abstimmung mit der Schule, den Eltern, dem Jugendamt und – wo vorhanden – weiteren therapeutischen Fachkräften statt. Kein Konzept von der Stange, sondern eine Begleitung, die wirklich auf das Kind zugeschnitten ist.

§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

§ 35a Abs. 1 SGB VIII (vereinfacht)

Rechtsgrundlage

Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Zuständig ist das Jugendamt. Voraussetzung ist eine (drohende) seelische Behinderung, die die schulische Teilhabe beeinträchtigt.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche mit ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, Angststörungen, emotionalen Entwicklungsstörungen oder anderen seelischen Beeinträchtigungen, die im Schulalltag ohne individuelle Begleitung nicht ausreichend teilhaben können.

Wie wir arbeiten

Was Schulbegleitung bei Wayve bedeutet

Schulbegleitung ist kein Aufpassen. Es ist eine pädagogische Aufgabe, die Beziehung, Planung und kontinuierliche Abstimmung erfordert.

Beziehung als Grundlage

Die Schulbegleitperson baut eine verlässliche Beziehung zum Kind auf. Kinder, die in der Schule Unterstützung brauchen, brauchen vor allem eine Person, der sie vertrauen. Das entsteht nicht in einer Woche – deshalb legen wir Wert auf Kontinuität der Fachkraft.

Echte Koordination

Wayve koordiniert aktiv mit Lehrkräften, Schulleitung, Eltern und dem zuständigen ASD. Wir erscheinen zu Hilfeplangesprächen, berichten regelmäßig und klären Konflikte frühzeitig – bevor sie eskalieren.

Individuelles Konzept

Kein Kind ist wie das andere. Das Schulbegleitungskonzept wird auf Basis der spezifischen Diagnose, des Schulumfelds und der Ziele des Hilfeplans entwickelt. Was für ein Kind mit ADHS funktioniert, passt nicht für ein Kind im Autismus-Spektrum.

Klare Zielsetzung

Schulbegleitung ist keine Dauerlösung. Jedes Konzept enthält klare, erreichbare Ziele – und einen Plan, wie das Kind schrittweise mehr Selbstständigkeit im Schulalltag gewinnt. Der Erfolg der Begleitung misst sich daran, dass sie irgendwann nicht mehr gebraucht wird.

Transparentes Berichtswesen

Das Jugendamt erhält regelmäßige schriftliche Berichte. Keine Allgemeinplätze – konkrete Beschreibungen, was funktioniert, was nicht und was als nächstes angepasst wird.

Bonn und bundesweit

Schulbegleitung findet in der Regel am Schulort des Kindes statt. Wayve ist in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis aktiv und kann bei überregionalen Maßnahmen mit einem EPM-Setting kombiniert werden.

Was Fachkräfte wissen müssen

§ 35a SGB VIII und § 35 SGB VIII – wo der Unterschied liegt

Die Abgrenzung zwischen Schulbegleitung (§ 35a SGB VIII) und Einzelpädagogischer Maßnahme (§ 35 SGB VIII) ist für Fachkräfte im ASD eine alltägliche Frage. Beide Leistungen sind Eingliederungshilfen, aber mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Schulbegleitung nach § 35a richtet sich gezielt an die schulische Teilhabe. Die Hilfe findet primär in der Schule statt und zielt darauf ab, dass das Kind am Unterricht und am Schulleben teilnehmen kann. Voraussetzung ist eine (drohende) seelische Behinderung im Sinne des § 35a SGB VIII – dokumentiert durch eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme.

Die EPM nach § 35 SGB VIII ist breiter angelegt: Sie ist eine intensive Einzelbetreuung, die den gesamten Lebensbereich des jungen Menschen umfasst – nicht nur die Schule. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen reguläre Hilfen nicht mehr greifen und die eine dauerhafte, intensive 1:1-Begleitung brauchen.

In der Praxis gibt es Fälle, in denen beides sinnvoll ist: Wayve kann Schulbegleitung und EPM als kombiniertes Setting anbieten, wenn das Jugendamt dies im Hilfeplan als notwendig und geeignet feststellt. Das ist kein Automatismus, aber eine Option, die wir bei komplexen Fallkonstellationen aktiv mit dem ASD besprechen.

  • Schulbegleitung § 35a: schulische Teilhabe bei seelischer Behinderung
  • EPM § 35: intensive Einzelbetreuung im gesamten Lebensbereich
  • Kombination beider Leistungen möglich und manchmal sinnvoll
  • Antrag über das zuständige Jugendamt, Hilfeplan nach § 36 SGB VIII
  • Kosten trägt das Jugendamt
  • Wayve bietet beides an – abgestimmt auf den individuellen Fall
1

Antrag beim Jugendamt

Eltern oder Erziehungsberechtigte stellen den Antrag auf Schulbegleitung beim zuständigen ASD. Voraussetzung ist eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme, die eine (drohende) seelische Behinderung dokumentiert.

2

Hilfeplanung mit dem ASD

Das Jugendamt klärt im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII Art, Umfang und Ziele der Schulbegleitung. Bei Eignung von Wayve: Konzeptabstimmung mit den Eltern, der Schule und dem ASD.

3

Abstimmung mit der Schule

Wayve koordiniert vor Beginn der Begleitung aktiv mit der Schule: Erwartungen klären, Zuständigkeiten definieren, Abläufe besprechen. Die Schulbegleitperson ist kein Fremdkörper im Klassenzimmer – sie ist Teil des schulischen Teams.

4

Begleitung und laufende Evaluation

Die Schulbegleitung beginnt, reguläre Berichte gehen ans Jugendamt. Ziele werden überprüft, das Konzept bei Bedarf angepasst. Die Hilfeplankonferenz bringt alle Beteiligten regelmäßig zusammen.

Häufige Fragen

Fragen zur Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII

Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung. Eine Fachkraft begleitet das Kind im Unterricht und ermöglicht schulische Teilhabe, die ohne diese Unterstützung nicht möglich wäre. Das Jugendamt entscheidet über Art und Umfang der Hilfe im Rahmen des Hilfeplanverfahrens.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Schulbegleitung, wenn eine (drohende) seelische Behinderung vorliegt, die ihre schulische Eingliederung beeinträchtigt. Typische Diagnosen sind ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, Angststörungen, emotionale Entwicklungsstörungen oder Traumafolgestörungen. Voraussetzung ist eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme sowie ein Antrag beim zuständigen Jugendamt.

Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist eine Jugendhilfeleistung bei seelischer Behinderung; zuständig ist das Jugendamt. Integrationsassistenz nach §§ 90 ff. SGB IX ist eine Eingliederungshilfe bei körperlicher oder geistiger Behinderung; zuständig ist in der Regel der Sozialhilfeträger. Wayve bietet Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII an.

Ja. In manchen Fällen ist Schulbegleitung Teil eines umfassenderen Hilfe-Settings, das auch eine Einzelpädagogische Maßnahme (EPM) nach § 35 SGB VIII umfasst. Wayve kann beide Leistungen kombiniert anbieten. Das macht dann Sinn, wenn ein Jugendlicher intensive 1:1-Betreuung im gesamten Lebensbereich braucht und gleichzeitig schulische Begleitung benötigt.

Platzanfragen können über das Formular auf reaktionsraum.de/platzanfrage/, per E-Mail an info@wayve-jugendhilfe.de oder telefonisch unter 0228 / 90 245 171 gestellt werden. Nach einer ersten Fallklärung mit dem Jugendamt stimmen wir das Betreuungskonzept ab und koordinieren den Beginn gemeinsam mit der Schule, den Eltern und dem ASD. Wir melden uns binnen 24 Stunden.

Ja, aktiv. Schulbegleitung funktioniert nur dann gut, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wayve koordiniert vor Beginn und laufend mit Lehrkräften, Schulleitung, Eltern und dem ASD. Erwartungen werden zu Beginn klar abgestimmt, Fortschritte werden gemeinsam bewertet und das Konzept bei Bedarf angepasst.

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