Freier Träger · bundesweit

Platzanfrage stellen

Sie suchen einen Platz für eine Einzelpädagogische Maßnahme oder Schulbegleitung? Schreiben Sie uns. Wir melden uns binnen 24 Stunden und sagen Ihnen klar, ob wir passen.

Ihre Anfrage

Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder. Je mehr Sie uns mitteilen, desto gezielter können wir antworten.

Ihre Kontaktdaten

Art der Maßnahme

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Was passiert nach Ihrer Anfrage

Wie wir eine Platzanfrage bearbeiten

Eine Platzanfrage bei Wayve ist kein Ticket, das in eine Warteschlange wandert. Wir lesen jede Anfrage individuell, prüfen sie gegen unsere aktuellen Kapazitäten und geben eine inhaltliche Rückmeldung – keine Eingangsbestätigung, sondern eine echte erste Einschätzung. Das passiert binnen 24 Stunden, auch wenn eine Anfrage am Freitagabend eingeht.

Was wir in dieser ersten Rückmeldung sagen: Können wir den Fall nehmen? Wenn ja, welche nächsten Schritte sind sinnvoll? Wenn nein, woran liegt das – und gibt es eine Alternative, die wir empfehlen können? Wir machen das, weil wir wissen, dass hinter jeder Platzanfrage eine Fachkraft steht, die oft unter Zeitdruck und mit einem schwierigen Fall in der Hand sitzt. Diese Person verdient eine schnelle, klare Antwort.

Nach der ersten Rückmeldung folgt in der Regel ein Telefonat oder Videogespräch mit dem zuständigen ASD oder Jugendamts-Fachkraft. Dabei klären wir den Fall, besprechen das passende Setting und legen fest, welche Unterlagen wir für die nächsten Schritte brauchen. Wenn Einigkeit besteht und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, beginnen wir mit der Konzeptabstimmung und der Vorbereitung der Aufnahme.

Was uns bei einer Anfrage hilft

Je mehr Sie uns beim ersten Kontakt mitteilen, desto schneller können wir einschätzen, ob und wie wir helfen können. Das Wichtigste sind: Alter und Geschlecht des Jugendlichen, grobe Problemlage und bisherige Maßnahmen, ob ein familiengerichtlicher Beschluss vorliegt oder angestrebt wird, und welche zeitlichen Rahmenbedingungen bestehen. Eine ausführliche Fallbeschreibung im Formular beschleunigt den Prozess erheblich – aber wir arbeiten auch mit einer kurzen Erstanfrage per Telefon, wenn die Situation dringend ist.

1

Anfrage einreichen

Formular, E-Mail oder Telefon. Kurze Fallbeschreibung, Maßnahmenart, Ihre Kontaktdaten. Das reicht für den ersten Schritt – wir fragen nach, wenn wir mehr brauchen.

2

Inhaltliche Rückmeldung binnen 24 h

Wir prüfen die Anfrage und melden uns mit einer ersten Einschätzung. Können wir? Wenn ja: wie? Wenn nein: warum – und was stattdessen?

3

Klärungsgespräch mit dem Jugendamt

Telefonat oder Videogespräch mit der fallverantwortlichen Fachkraft. Wir besprechen den Fall, das geeignete Setting und klären offene Fragen.

4

Konzept und Aufnahmevorbereitung

Individuelles Betreuungskonzept, Abstimmung mit Hilfeplan, Einholung aller notwendigen Beschlüsse und Bewilligungen. Wir begleiten diesen Prozess aktiv.

5

Aufnahme und Betreuungsbeginn

Die Bezugsperson ist von Tag eins dabei. Kein Eingewöhnungs-Chaos, kein Schichtbetrieb ohne Gesicht. Ein Mensch, der bleibt.

Was Sie von uns erwarten können

Warum Fachkräfte Wayve vertrauen

Hinter jeder Platzanfrage steckt Verantwortung. Wir nehmen diese Verantwortung ernst – und machen das in Punkten greifbar, die sich überprüfen lassen.

Erweitertes Führungszeugnis – ausnahmslos

Jede Person, die bei Wayve tätig ist, hat ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt – Pädagogen, Sicherheitsbegleitung, Verwaltung. Das wird in festgelegten Abständen aktualisiert. Einmalig bei Einstellung reicht uns nicht.

Eigenes Sicherheitspersonal – kein Subunternehmer

Die gemeinsame Arbeitshilfe von LVR und LWL (Januar 2026) schließt Subunternehmer beim Sicherheitsdienst aus. Wayve geht weiter: Sicherheitsbegleitung kommt ausschließlich aus unserem eigenen, pädagogisch eingebundenen Team mit Sachkundenachweis § 34a GewO.

Transparenz – auch wenn es schwierig wird

Wir berichten regelmäßig, schriftlich und ohne Beschönigung. Wenn eine Maßnahme nicht wie geplant läuft, erfahren Sie das von uns – nicht erst wenn es eskaliert. Das ist nicht nur professionell, das ist unsere Haltung.

Bundesweite Aufnahme – auch mit Beschluss

Unser Sitz ist Bonn. Unsere Reichweite ist Deutschland. Jugendämter aus ganz NRW, aus anderen Bundesländern und auch mit länderübergreifenden familiengerichtlichen Beschlüssen können eine Platzanfrage stellen.

Rückmeldung binnen 24 Stunden

Das ist keine Marketingaussage. Wir haben interne Prozesse dafür. Wenn Sie am Freitagnachmittag anfragen, melden wir uns spätestens Samstagmittag – oder früher, wenn die Situation es erfordert.

Gemäß LVR/LWL-Arbeitshilfe 2026

Wayve orientiert sich an der gemeinsamen Arbeitshilfe von LVR-Landesjugendamt Rheinland und LWL-Landesjugendamt Westfalen (Stand Januar 2026). Das betrifft Konzeptanforderungen, Sicherheitsstruktur, Personalqualifikation und Schutzkonzepte.

Für wen ist eine Platzanfrage sinnvoll

Welche Fälle wir annehmen

Wayve ist kein Träger für Jugendliche, bei denen ein Gruppenheim oder ein ambulantes Setting noch greifen könnte. Wir sind für die Fälle, bei denen das System an seine Grenzen gestoßen ist – und für die eine intensive 1:1-Betreuung die einzig sinnvolle nächste Option ist.

Das bedeutet konkret: Jugendliche mit mehrfach abgebrochenen Vormaßnahmen, mit ausgeprägten selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen, mit einem familiengerichtlichen Beschluss nach § 1631b BGB – oder bei denen ein solcher Beschluss gerade erarbeitet wird. Wir nehmen auch Fälle an, bei denen bisherige Träger abgelehnt haben, weil das Risiko zu hoch erschien.

Was wir nicht annehmen: Fälle, bei denen aus unserer fachlichen Einschätzung ein weniger intensives Setting besser geeignet wäre. Das sagen wir Ihnen ehrlich – und empfehlen wenn möglich eine geeignetere Alternative. Lieber eine klare Absage als eine Aufnahme, die scheitert.

  • Jugendliche mit mehrfach gescheiterten Vormaßnahmen
  • Erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung, die Gruppenbetreuung ausschließt
  • Familiengerichtlicher Beschluss nach § 1631b BGB vorhanden oder geplant
  • Bedarf an Sicherheitsstruktur aus eigenem, pädagogischem Personal
  • Jugendliche, für die regionale Träger keinen Platz haben oder anbieten
  • Bundesweite Anfragen – Herkunftsort ist kein Hinderungsgrund

Dringender Fall?

Wenn die Situation keinen langen Vorlauf erlaubt, rufen Sie an. Wir besprechen den Fall direkt und sagen Ihnen, ob und wie schnell wir eine Aufnahme realisieren können. Formular und Unterlagen klären wir im Nachgang.

0228 / 90 245 171

EPM mit Beschluss anfragen

Wenn ein familiengerichtlicher Beschluss nach § 1631b BGB vorliegt oder geplant ist, kennzeichnen Sie das bitte im Formular. Wir prüfen dann zusätzlich die Zuständigkeit des Landesjugendamts und holen die erforderliche LJA-Zustimmung für den Sicherheitseinsatz ein.

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