Düsseldorf organisiert seine Jugendhilfe über dezentrale Bezirkssozialdienstbezirke (BSD). Wayve nimmt Platzanfragen aller Düsseldorfer BSD-Stellen für EPM und Schulbegleitung entgegen – mit klarer Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Das Jugendamt Düsseldorf ist zentral angesiedelt an der Willi-Becker-Allee 7 in der Stadtmitte – die operative Arbeit der Hilfen zur Erziehung läuft jedoch über stadtteilverfasste Bezirkssozialdienstbezirke (BSD). Jeder BSD ist für einen definierten Stadtteilbereich zuständig und stellt Platzanfragen für stationäre und intensive Hilfen eigenständig. Wayve akzeptiert Anfragen aus allen Düsseldorfer BSD-Bezirken.
Düsseldorf ist die Landeshauptstadt von NRW und eines der wichtigen Jugendamtszentren im LVR-Bereich. Die Stadt hat eine dichte Trägerlandschaft, aber auch eine bekannte Lücke bei Plätzen für Jugendliche mit besonders hohem Hilfebedarf – insbesondere für EPM-Settings mit Sicherheitsstruktur. Genau dort setzt Wayve an. Wir nehmen Fälle an, für die andere Träger keinen Platz finden oder bereitstellen.
Die Entfernung zwischen Düsseldorf und unserem Standort in Bonn-Bad Godesberg beträgt rund 70 Kilometer – gut erreichbar über die A3 oder per Bahn in unter einer Stunde. Für Hilfeplankonferenzen und persönliche Abstimmungen sind wir präsent. Für die pädagogische Arbeit ist ein Ortswechsel von Düsseldorf nach Bonn zudem häufig sinnvoll: Abstand vom bisherigen sozialen Umfeld ist in vielen komplexen Fällen ein Teil des Konzepts, nicht ein Nachteil.
Düsseldorf liegt vollständig im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamts Rheinland in Köln. Wayve ist mit den LVR-Anforderungen vertraut und holt für Sicherheitseinsätze die erforderliche schriftliche Zustimmung des LJA ein – gemäß der gemeinsamen Arbeitshilfe von LVR und LWL (Stand Januar 2026).
Das Amtsgericht Düsseldorf ist als Familiengericht für Unterbringungsgenehmigungen nach § 1631b BGB im Stadtgebiet zuständig. Wayve nimmt Maßnahmen auf Grundlage Düsseldorfer Beschlüsse an. Den Abstimmungsprozess mit dem BSD, dem LVR und dem Familiengericht begleiten wir aktiv – damit keine Zeit verloren geht und der Jugendliche schnell in einem geeigneten Setting ankommt.
Zentrale Adresse + dezentrale BSD-Bezirke
Düsseldorf liegt im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamts Rheinland, 50663 Köln. Wayve holt die LJA-Zustimmung für Sicherheitseinsätze schriftlich ein, bevor ein solcher Einsatz beginnt.
Formular, E-Mail oder Telefon – Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Zum Anfrageformular1:1-Betreuung nach § 35 SGB VIII. Individuelles Konzept, enger Austausch mit dem zuständigen BSD-Bezirk, Hilfeplanung auf Augenhöhe.
Mehr zu EPM →Freiheitsentziehende Unterbringung auf Grundlage eines Düsseldorfer Familiengericht-Beschlusses. Eigenes Personal, LVR-Zustimmung, klare Exitstrategie.
Mehr →Nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung. Koordination mit Düsseldorfer Schulen, Eltern und BSD.
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